Honorar

Wie hoch die Kosten für anwaltliche Beratung ausfallen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt darauf an, worum es geht, wie umfangreich die Angelegenheit ist und welche Art der Tätigkeit erforderlich ist.

Je nach Mandat rechne ich nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung oder mit einem festen Pauschalhonorar ab. Welches Modell für Ihr Anliegen sinnvoll ist, kläre ich mit Ihnen vor Beginn der weiteren Tätigkeit.

Gesetzliche Gebühren 
(RVG)

Für bestimmte anwaltliche Tätigkeiten sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz feste Gebühren vor. Das gilt insbesondere für gerichtliche Verfahren. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei in der Regel nach dem Gegenstands- oder Streitwert und ist gesetzlich vorgegeben.

Auch wenn keine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wird, bildet das RVG den gesetzlichen Rahmen für die anwaltliche Vergütung. 

Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei bestehendem Versicherungsschutz regelmäßig die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG. Ob und in welchem Umfang die Kosten in Ihrem konkreten Fall gedeckt sind, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag und der jeweiligen Deckungszusage ab.

Individuelle Vergütungsvereinbarung 
(§ 3a RVG)

Bei einer laufenden Beratung, der Prüfung umfangreicher Verträge oder komplexeren rechtlichen Fragestellungen kann eine Abrechnung nach Zeitaufwand sinnvoller sein als eine Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren.

In diesen Fällen vereinbaren wir einen Stundensatz und rechnen den tatsächlichen Zeitaufwand ab. Das bietet sich insbesondere dann an, wenn zu Beginn noch nicht absehbar ist, wie umfangreich die Bearbeitung wird. Auf Wunsch kann ich den voraussichtlichen Aufwand vorab einschätzen, damit Sie die zu erwartenden Kosten besser einordnen können.

Pauschalhonorar

Wenn der Umfang einer Tätigkeit von Anfang an gut abgrenzbar ist, kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Sie wissen dann bereits vor Beginn der Bearbeitung, welche Vergütung für die vereinbarte Leistung anfällt.

Das kommt beispielsweise bei der Erstellung oder Prüfung bestimmter Verträge, von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Datenschutzerklärungen in Betracht. Entscheidend ist, dass sich der erforderliche Arbeitsaufwand zuverlässig einschätzen lässt.

Welches Vergütungsmodell für Ihr Anliegen geeignet ist, besprechen wir vorab. So wissen Sie, womit Sie rechnen können, bevor die eigentliche Bearbeitung beginnt.

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