
Datenschutzrecht
Datenschutz muss zu den tatsächlichen Abläufen im Unternehmen passen. Vorlagen helfen wenig, wenn Verantwortlichkeiten, Dienstleister oder Datenflüsse anders ausgestaltet sind als im Dokument beschrieben. Ich berate Unternehmen bei der rechtlichen Einordnung neuer Prozesse und digitaler Angebote und erstelle die dazu benötigten Vereinbarungen und Informationen.
Datenschutz bei neuen Vorhaben
Neue Software, Cloud-Dienste, Webseitenfunktionen oder KI-Anwendungen sollten vor dem Einsatz datenschutzrechtlich eingeordnet werden. Zunächst ist zu klären, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, für welche Zwecke dies geschieht und wer über die Verarbeitung entscheidet. Daraus ergeben sich die erforderliche Rechtsgrundlage, Informationspflichten und vertraglichen Regelungen.
Ich unterstütze bei dieser Prüfung und stimme die rechtlichen Anforderungen mit dem geplanten Ablauf ab. Dabei berücksichtige ich auch Aufbewahrungs- und Löschfristen, Berechtigungskonzepte und die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Technik und Organisation.
Verträge mit Dienstleistern und Partnern
Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist erforderlich, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung verarbeitet. Entscheiden mehrere Beteiligte gemeinsam über Zwecke und Mittel der Verarbeitung, kann stattdessen eine Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO erforderlich sein. Nicht jede Datenweitergabe fällt in eine dieser beiden Kategorien.
Ich prüfe die Rollenverteilung und erstelle oder überarbeite Auftragsverarbeitungsverträge, Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit und Datenschutzklauseln. Bei Anbietern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums prüfe ich außerdem die Voraussetzungen für die Übermittlung in Drittländer.
Webseiten digitale Kommunikation und Beschäftigtendaten
Datenschutzhinweise müssen verständlich beschreiben, was tatsächlich geschieht. Ich erstelle und prüfe Datenschutzerklärungen für Webseiten und digitale Dienste, Einwilligungstexte und Hinweise für Kunden, Bewerber oder Beschäftigte. Bei Tracking, Newslettern und anderen Marketingmaßnahmen beziehe ich neben der DSGVO auch die Vorgaben des TDDDG und des Wettbewerbsrechts ein.
Datenschutzvorfälle und Betroffenenanfragen
Gehen Daten verloren, werden sie unbefugt offengelegt oder greift ein Dritter auf Systeme zu, müssen Unternehmen den Vorfall zügig bewerten und dokumentieren. Eine Meldung an die Aufsichtsbehörde oder eine Benachrichtigung der betroffenen Personen ist nur unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erforderlich. Ich unterstütze bei der rechtlichen Bewertung, der Kommunikation und der weiteren Aufarbeitung.
Auch Auskunfts-, Löschungs- oder Berichtigungsanfragen benötigen eine fristgerechte und nachvollziehbare Bearbeitung. Ich prüfe den Umfang der Anfrage und unterstütze bei der Antwort.
Dabei kann ich Sie unterstützen
- Datenschutzprüfung neuer Produkte, Prozesse und Software
- Auftragsverarbeitungsverträge und gemeinsame Verantwortlichkeit
- Datenschutzhinweise, Einwilligungen und Datenschutzklauseln
- Drittlandtransfers und Verträge mit internationalen Anbietern
- Webseiten, Tracking, Newsletter und digitale Werbung
- Datenschutzvorfälle und Betroffenenanfragen
