
Medienrecht und Internetrecht
Veröffentlichungen im Internet verbreiten sich schnell. Das gilt für Presseberichte und Bewertungen ebenso wie für Beiträge in sozialen Netzwerken. Ich berate Unternehmen und Privatpersonen, wenn Äußerungen den Ruf beeinträchtigen, Inhalte ohne Zustimmung genutzt werden oder Plattformen Konten und Beiträge sperren.
Presse- und Äußerungsrecht
Ob eine Äußerung zulässig ist, hängt wesentlich davon ab, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil handelt und welche Rechte im konkreten Fall überwiegen. Unwahre Tatsachenbehauptungen müssen regelmäßig nicht hingenommen werden. Auch wahre Angaben oder Meinungsäußerungen können im Einzelfall unzulässig sein, etwa wenn sie ohne ausreichenden Sachbezug schwer in Persönlichkeitsrechte eingreifen.
Ich prüfe Veröffentlichungen, fordere bei Bedarf eine Korrektur oder Unterlassung und wehre unberechtigte Ansprüche ab. Je nach Medium und Sachverhalt kommen auch Gegendarstellung, Widerruf, Geldentschädigung oder ein gerichtliches Eilverfahren in Betracht. Da dafür kurze Fristen gelten können, sollte die Prüfung früh beginnen.
Bewertungen und Rufschutz
Kritische Bewertungen sind nicht allein deshalb rechtswidrig, weil sie unangenehm oder geschäftsschädigend sind. Anders liegt es bei erfundenen Kundenkontakten, falschen Tatsachen oder Äußerungen, die die Grenze zulässiger Kritik überschreiten. Ich prüfe Bewertungen auf Google, Kununu und anderen Portalen, wende mich an Plattform oder Verfasser und begleite die gerichtliche Durchsetzung, wenn sie erforderlich und sinnvoll ist.
Entscheidungen von Plattformen
Account-Sperrungen, gelöschte Inhalte, eingeschränkte Reichweite oder gesperrte Werbung können die geschäftliche Kommunikation erheblich beeinträchtigen. Ich prüfe die Begründung der Plattform, die Nutzungsbedingungen und die gesetzlichen Verfahrensrechte. Der Digital Services Act kann je nach Dienst und Fall Vorgaben für Begründungen, Meldungen und interne Beschwerden enthalten. Er ersetzt jedoch nicht die Prüfung, ob der betroffene Inhalt selbst rechtmäßig war und ob sich ein Anspruch aus dem Vertragsverhältnis mit der Plattform ergibt.
Zum Plattformrecht gehört auch die Beratung von Anbietern eigener digitaler Dienste, etwa zu Nutzungsbedingungen, Meldewegen und dem Umgang mit rechtswidrigen Inhalten.
Social Media und digitale Werbung
Fotos und Videos berühren häufig mehrere Rechte zugleich. Neben dem Urheberrecht können das Recht am eigenen Bild und das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu beachten sein. Ich berate bei der Veröffentlichung und Nutzung von Aufnahmen, bei Social-Media-Kampagnen und bei Kooperationen mit Influencern. Wettbewerbsrechtliche Fragen zur Werbekennzeichnung werden dabei mitgeprüft.
Wobei ich unterstütze
- Unwahre oder persönlichkeitsverletzende Berichterstattung
- Unterlassung, Gegendarstellung und Eilverfahren
- Rechtswidrige Unternehmens- und Personenbewertungen
- Account- und Content-Sperrungen auf digitalen Plattformen
- Nutzungsbedingungen, Meldewege und Plattformpflichten
- Bildveröffentlichungen, Social Media und Influencer-Werbung
