Recht des geistigen Eigentums (IP), insbesondere Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht

Namen, Logos, Texte, Bilder und Software prägen den Auftritt eines Unternehmens. Rechtlicher Schutz entsteht jedoch nicht für jede Leistung auf dieselbe Weise. Ich berate bei der Auswahl und Anmeldung von Marken, bei Nutzungs- und Lizenzfragen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.


Marken entwickeln und schützen


Vor einer Markenanmeldung sollte geprüft werden, ob das Zeichen grundsätzlich schutzfähig ist und ob ältere Rechte entgegenstehen können. Die Markenämter prüfen im Anmeldeverfahren nicht umfassend, ob bereits ähnliche Marken eingetragen sind. Eine vorherige Kollisionsrecherche kann deshalb kostspielige Konflikte vermeiden.


Ich unterstütze bei der Auswahl des Zeichens und der passenden Waren und Dienstleistungen, führe Recherchen durch und begleite Anmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Bei internationalem Schutz koordiniere ich das weitere Vorgehen nach dem vorgesehenen Markt und den benötigten Ländern.


Nach der Anmeldung berate ich zur Nutzung der Marke, zu Lizenz- und Übertragungsverträgen sowie zu Widerspruchs-, Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren. Bei einer möglichen Markenverletzung prüfe ich Verwechslungsgefahr, Benutzungsumfang und Einwendungen, bevor Ansprüche geltend gemacht oder abgewehrt werden.


Urheberrecht und Nutzungsrechte


Urheberrechtlich geschützt sein können etwa Texte, Fotografien, Grafiken, Videos und Computerprogramme, sofern die jeweiligen Schutzvoraussetzungen erfüllt sind. Das Urheberrecht selbst ist grundsätzlich nicht übertragbar. Für Unternehmen ist daher entscheidend, welche Nutzungsrechte ihnen eingeräumt wurden und wofür sie das Werk verwenden dürfen.
 

Ich gestalte und prüfe Lizenz- und Nutzungsvereinbarungen, besonders bei Webseiten, Software, Agenturleistungen und der Zusammenarbeit mit freien Kreativen. Außerdem unterstütze ich bei der Verfolgung unerlaubter Nutzungen und bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen. Bei Bildern prüfe ich neben dem Urheberrecht auch Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild.


Werbung und fairer Wettbewerb


Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb setzt Grenzen für geschäftliche Werbung und Vertriebsmaßnahmen. Relevante Fragen entstehen etwa bei irreführenden Aussagen, Preiswerbung, Produktnachahmungen, vergleichender Werbung oder der Kennzeichnung kommerzieller Inhalte. Welche Informationspflichten gelten, hängt auch davon ab, ob sich ein Angebot an Verbraucher oder ausschließlich an Unternehmen richtet.


Ich prüfe geplante Kampagnen und Online-Angebote und vertrete bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte geprüft werden, wie weit die verlangte Verpflichtung reicht und ob sie angepasst werden muss. Eine vorschnell abgegebene Erklärung kann das Unternehmen langfristig binden.


Die Beratung umfasst insbesondere

  • Markenrecherche und Markenanmeldung beim DPMA und EUIPO
  • Markenstrategien, Lizenzierung, Übertragung und Überwachung
  • Widerspruchs-, Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren
  • Abmahnungen und gerichtliche Verfahren im Markenrecht
  • Nutzungsrechte an Texten, Bildern, Software und Designleistungen
  • Lizenzverträge und Verträge mit Agenturen oder Kreativen
  • Werbeaussagen, Preisangaben, Kennzeichnung und Produktnachahmung
  • Durchsetzung und Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche
     
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