
Vertragsrecht und AGB
Verträge sollen verständlich festlegen, was beide Seiten leisten müssen und wie mit Änderungen, Verzögerungen oder Fehlern umzugehen ist. Ich gestalte und prüfe Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen, Selbstständige und digitale Geschäftsmodelle. Bestehende Entwürfe prüfe ich auf rechtliche Risiken, unklare Regelungen und Punkte, die in der praktischen Umsetzung häufig zu Streit führen.
Verträge passend zum Geschäft
Der Vertrag muss den tatsächlichen Ablauf abbilden. Bei einem langfristigen Projekt sind andere Regelungen wichtig als bei einer einmaligen Lieferung oder einer laufenden Kooperation. Ich berate unter anderem zu Dienst- und Werkverträgen, Rahmen- und Kooperationsverträgen, Einkaufs- und Vertriebsverträgen sowie zu Vereinbarungen mit Agenturen und freien Auftragnehmern.
Im Mittelpunkt stehen regelmäßig der genaue Leistungsumfang, Vergütung und Fälligkeit, Mitwirkungspflichten, Termine, Abnahme, Nutzungsrechte, Vertraulichkeit und die Beendigung des Vertrags. Haftungsregelungen prüfe und gestalte ich innerhalb der Grenzen des AGB-Rechts. Das gilt auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr, in dem weiterhin insbesondere das Transparenzgebot und die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB zu beachten sind.
AGB im B2B-Geschäft und E-Commerce
AGB schaffen einheitliche Bedingungen für wiederkehrende Geschäfte. Sie müssen zum Vertriebsweg und zum jeweiligen Angebot passen. Ich erstelle neue AGB, überarbeite vorhandene Fassungen und prüfe, wie die Bedingungen wirksam in den Vertrag einbezogen werden.
Bei Angeboten an Verbraucher kommen weitere Vorgaben hinzu, etwa Informationspflichten, Widerrufsrecht und Preisangaben. Für reine B2B-Angebote sind diese Regeln häufig nicht einschlägig. Entscheidend ist deshalb, welche Kunden tatsächlich angesprochen werden und wie der Vertrag zustande kommt.
Verwenden beide Seiten eigene Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen, können widersprüchliche Klauseln entstehen. Ich prüfe, welche Regelungen im konkreten Vertragsverhältnis gelten und wie sich solche Kollisionen für künftige Abschlüsse vermeiden lassen.
Wenn die Zusammenarbeit ins Stocken gerät
Auch ein sorgfältiger Vertrag verhindert nicht jeden Konflikt. Ich unterstütze bei Auslegungsfragen, Leistungsstörungen, Mängeln, Zahlungsverzug, Kündigungen und der Vorbereitung oder Abwehr von Ansprüchen. Dabei geht es zunächst um eine belastbare rechtliche Einordnung und eine Lösung, die auch wirtschaftlich sinnvoll ist.
Beratungsschwerpunkte:
- Vertragsentwürfe und Vertragsprüfung im B2B-Bereich
- AGB für Dienstleistungen, E-Commerce und digitale Angebote
- Rahmen-, Vertriebs- und Kooperationsverträge
- Haftung, Gewährleistung, Abnahme und Kündigung
- Nutzungsrechte und Vertraulichkeit
- Konflikte aus laufenden Vertragsbeziehungen
