
IT-Recht und Künstliche Intelligenz
Bei Software und digitalen Diensten entscheidet der Vertrag darüber, was geliefert wird, welche Rechte der Kunde erhält und wer bei Störungen handeln muss. Ich berate Anbieter und Anwender zu IT-Verträgen, digitalen Produkten und rechtlichen Fragen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Software SaaS und Cloud
Ich gestalte und prüfe Verträge über Standard- und Individualsoftware, Software as a Service, Cloud-Leistungen, Wartung, Pflege und Support. Dazu gehören auch Endnutzer-Lizenzbedingungen, Service Level Agreements und Vereinbarungen mit Entwicklungs- oder Implementierungspartnern.
Wichtige Punkte sind der Leistungsumfang, Verfügbarkeit und Reaktionszeiten, Vergütung und Preisanpassungen, Abnahme und Tests, Änderungen während des Projekts sowie die Rechte an Software, Dokumentation und sonstigen Arbeitsergebnissen. Bei Cloud-Diensten kommen Regelungen zur Datenherausgabe, Vertragsbeendigung und zum Wechsel des Anbieters hinzu.
IT-Projekte und Konflikte
In IT-Projekten verändern sich Anforderungen oft während der Umsetzung. Fehlt ein geregeltes Änderungsverfahren, ist später unklar, welche Leistung noch vom vereinbarten Preis umfasst ist. Ich unterstütze bei der vertraglichen Strukturierung von Projekten, bei Nachträgen und bei Auseinandersetzungen über Termine, Mängel, Abnahme oder Vergütung.
Auch Standardbedingungen großer Anbieter sind nicht unveränderlich in ihren Folgen. Ich prüfe Lizenzmodelle, Nutzungsbeschränkungen, Haftungsregelungen und Kündigungsfolgen und ordne ein, welche Risiken für das konkrete Vorhaben bestehen.
Open Source und Softwarerechte
Open-Source-Software kann kommerziell eingesetzt werden, unterliegt aber den jeweiligen Lizenzbedingungen. Je nach Lizenz können Hinweis-, Dokumentations- oder Bereitstellungspflichten entstehen. Ich prüfe den vorgesehenen Einsatz, unterstütze bei Lizenzkonzepten und formuliere Regelungen für Verträge mit Kunden und Entwicklungspartnern.
KI-Systeme im Unternehmen
Beim Einsatz von KI treffen Vertragsrecht, Datenschutz, Urheberrecht und die europäische KI-Verordnung aufeinander. Welche Pflichten gelten, hängt von der Rolle des Unternehmens, dem konkreten System und seinem Verwendungszweck ab. Ich unterstütze bei der rechtlichen Bestandsaufnahme, der Prüfung von Anbieterbedingungen, internen Vorgaben für den KI-Einsatz und der vertraglichen Einbindung von KI-Funktionen in eigene Produkte.
Je nach Vorhaben können außerdem Transparenzpflichten, Anforderungen an die KI-Kompetenz der eingesetzten Personen sowie besondere Vorgaben für Hochrisiko-Systeme relevant werden. Eine pauschale Einordnung nach dem verwendeten Produktnamen reicht dafür nicht aus.
Beratungsschwerpunkte:
- Software-, Lizenz-, SaaS-, Cloud-, Wartungs- und Pflegeverträge
- IT-Projektverträge und Änderungsverfahren
- Leistungsbeschreibungen Abnahme und Service Level
- Nutzungsrechte an Software und Arbeitsergebnissen
- Open-Source-Lizenzen und Drittsoftware
- Vertrags- und Compliance-Fragen beim Einsatz von KI
- Konflikte mit Softwareanbietern, Dienstleistern oder Agenturen
